Hebebühnen müssen nach BetrSichV §14 und DGUV Regel 308-002 mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Wir übernehmen das für Ihre komplette Werkstatt.
Jede geprüfte Bühne bekommt ihre Plakette, das Ergebnis steht im Prüfbuch.
Was sich im selben Termin beheben lässt, beheben wir gleich.
Wir melden uns, bevor Ihre Frist abläuft.
Nennen Sie uns Ihren Bühnenbestand. Wir prüfen die Fälligkeiten und melden uns rechtzeitig vor jedem Termin. Sie müssen an nichts mehr denken.