WOSZIDLO GMBH

Werkstatteinrichtungen

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WOSZIDLO GMBH WERKSTATTEINRICHTUNGEN

Aktuelles


Unser neuer Mann im Vertrieb

Wir freuen uns sehr Herrn Mansur Mansuroglu in unserem Team begrüßen zu dürfen.

Herr Mansuroglu wird unser Vertriebsteam ab dem 01.12.2021 verstärken. Er ist ab sofort Ihr Ansprechpartner in Sachen Werkstattplanung und Verkauf von Werkstatteinrichtungen. Herr Mansuroglu ist seit über 20 Jahren in der KFZ-Branche tätig. Er ist gelernter KFZ-Mechaniker bei Mercedes-Benz und KFZ-Techniker-Meister, dadurch spricht er die Sprache der Werkstatt. Herr Mansuroglu, weiß aus seinem früheren Arbeitsalltag, ganz genau worauf es in einer Werkstatt ankommt. Er kennt sämtliche Werkstattabläufe und ist dadurch der richtige Ansprechpartner, in Sachen praxisorientierter Werkstatteinrichtung, für Sie.

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche, loyale und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Herrn Mansuroglu.


Neue Produktvideos unseres Premium Herstellers AutopStenhoj

AutopStenhoj Doppelscheren-Hebebühne MagiX 35 DS


AutopStenhoj 2-Säulen-Hebebühne Maestro 35 M



Spende an die Rehaklinik Katharinenhöhe


Besuch der Geschäftsführung unsers Lieferanten Cosber

 

 

Am 23.09.2019 hatten wir Besuch von der gesamten  Geschäftsführung unsers Lieferanten Cosber aus Shenzhen/China. Es war uns eine große Freude Frau Alice Guo (CEO Cosber) und Ihren Ehemann Herrn Jason Lee (Vice President Cosber), sowie Herrn Alexander Jazeschen (IPM & WSE Director Cosber) in unseren Räumlichkeiten in Deisslingen begrüßen zu dürfen.

Wir arbeiten nun schon seit Ende 2017 mit der Firma Cosber erfolgreich zusammen! Die Firma Cosber wurde in 1999 in Shenzhen/China gegründet und ist mit der Firma Cosber GmbH seit Anfang 2017 auch in Deutschland aktiv.

Das Unternehmen, mit chinesischen Wurzel und Sitz in Grasbrunn bei München, ist mit seinem Team spezialisiert auf die Entwicklung und den Vertrieb im Bereich Prüfstraßen und deckt die komplette Bandbreite zu prüfender Fahrzeuge ab. Vom Motorrad über Pkw bis hin zu Landmaschinen und schweren Lkw. Damit fließen mehrere Jahrzehnte Berufserfahrung und technisches Know-how in die Cosber GmbH ein. Hinzu kommt das Wissen, was Werkstätten und Prüforganisationen tatsächlich erwarten und welche Dienstleistungen sie benötigen. Vom Standort München werden sämtliche Geschäftsaktivitäten und Projekt in Europa, naher Osten, Afrika, Lateinamerika und Nordamerika koordiniert und gesteuert. Mit diesem einzigartigen Netzwerk besitzt Cosber die Möglichkeit lokale Markttrends frühzeitig zu erkennen und daraus innovative und globale Standards zu generieren.

Es bereitet uns sehr viel Freude den Vertrieb der Produkte der Firma Cosber in Deutschland von Anfang an mit zu gestalten und zum Erfolg der Firma beizutragen.


Neuer Service-Mitarbeiter Herr Bernhard Stiefel

 

Wir heißen Herrn Bernhard Stiefel recht herzlich als neuen Service-Techniker im Bereich Hebetechnik willkommen.

Herr Stiefel bringt eine 15-jährige Berufserfahrung als Service-Techniker im Bereich Kfz-Werkstatteinrichtung mit.

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche und gute Zusammenarbeit.


Abgasuntersuchung (AU) ab dem 1. Januar 2018; Übergangsfrist für das Bundesland Baden-Württemberg

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir nehmen Bezug auf unser Rundschreiben von 27. November 2017 mit dem wir Ihnen mitteilten, dass ab dem 1. Januar 2018 die generelle Endrohrmessung wieder eingeführt wird. Hierzu ist bislang nur der Leitfaden 5.01 vorgeschrieben. 

Da der Leitfaden 5.01 entgegen der ursprünglichen Ankündigungen der Hersteller nachweislich doch nicht allen anerkannten AU-Betrieben rechtzeitig zur Verfügung steht oder manche AU-Geräte ersetzt werden müssen und hier stellenweise lange Lieferzeiten zu erwarten sind, haben wir umgehend reagiert und erwirken können, dass nun doch eine geeignete Übergangsfrist veröffentlicht wird. Die öffentliche Bekanntmachung geschieht durch eine Verkehrsblattverlautbarung voraussichtlich am 29. Dezember 2017. 

Aus diesem Grund stehen die folgenden Ausführungen auch noch unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Veröffentlichung in der vorgesehenen Fassung; jedoch ist mit wesentlichen Änderungen nicht mehr zu rechnen. 

Übergangsregelung:

Ab dem 1. Januar 2018 darf an Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2006 und für Fahrzeuge mit Euro 6/VI auch weiterhin der Leitfaden 5 eingesetzt werden unter der Voraussetzung, dass eine reine Endrohrmessung manuell eingeleitet wird. Eine reine Endrohrmessung kann manuell herbeigeführt werden, wenn das Erstzulassungsdatum auf den 31. Dezember 2005 gesetzt wird. Das korrekte Erstzulassungsdatum sollte dann im Feld Bemerkung eingetragen werden.

Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2018 in Baden-Württemberg zulässig und gilt auch nur für Betriebe, die sich nachweislich rechtzeitig um den Bezug des Leitfadens 5.01 gekümmert haben. 

Sofern der Leitfaden 4 in den anerkannten Betrieben vorhanden ist, kann mit diesem Leitfaden weiterhin die Abgasuntersuchung an Fahrzeugen bis einschließlich Euro 5/V Fahrzeugen durchgeführt werden, sofern eine reine Endrohrmessung manuell eingeleitet wird. 

Bitte beachten Sie, dass bei reinen AUK-Betrieben die Leitfaden-Version 5 und 5.01 weiterhin zulässig ist und zur AU verwendet werden kann. Sofern ein Leitfaden vorhanden ist, sollte dieser auch angewendet werden, jedoch ist ebenfalls eine CO-Messung bei Krafträdern möglich.


Montagebeginn der Hebetechnik im Neubau Autohaus Märtin in Freiburg:


Leitfaden 5 Rev.01

 

 

Am 22. September 2017 hat der Bundesrat in seiner 960. Sitzung die Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung an allen Kraftfahrzeugen (Otto, Diesel) zugestimmt. Damit kommt für alle OBD Fahrzeuge (ab 01/2006) eine obligatorische Endrohrmessung. Die Änderungen werden Mitte Oktober im Verkehrsblatt bekannt gemacht.

 

Zum ersten Mal seit Einführung der AU wird es Stand heute keine Übergangsfrist geben, somit kann ab 01.01.2018 mit Leitfaden 4 Geräten sowie mit aktuellen Leitfaden 5 Geräten nur noch an Fahrzeugen die ein Zulassungsdatum vor 2006 haben geprüft werden! Der Großteil unserer AVL Bestandsgeräte kann problemlos mit einem Software Update auf den Leitfaden 5 Rev.01 aufgerüstet werden. Diese Updates werden als Downloadversion angeboten. Installationsvideos werden auf unserer Homepage bereit stehen. Auf Wunsch kann auch wie gewohnt eine Installation vor Ort durch uns durchgeführt werden!

Zur weiteren Vorschau: Stand heute werden die geplanten nächsten 3 Stufen mit unseren Systemen problemlos möglich sein! Sollten Sie nicht im Besitz eines AVL Abgastesters sein, klären Sie bitte mit dem jeweiligen Hersteller die Aufrüstbarkeit auf die nächsten 3 Stufen ab! Über einen Beratungstermin in Ihrem Hause stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung! Die Aufrüstungen sollten bis Mitte November verfügbar sein.

Download Leitfaden 5 Rev.01

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Bestellblatt Leitfaden 5 Rev.01

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Installationsanleitung DSS MDS und DiX

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Installationsanleitung DSS CDS

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Das Video beginnt ab Sekunde 15!